Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden AGB enthalten die zwischen dem Kunden und Itikat Helal GmbH ausschließlich geltenden Bedingungen, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Die AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen.
1.2. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d.h. Unternehmern i.S.d. § 14 BGB - im Folgenden auch „Kunden“ genannt - abgeschlossen. Ein Vertragsschluss mit Privatpersonen, d. h. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB findet ausdrücklich nicht statt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Darstellung der Produkte unter www.itikat.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Bestellung dar. Irrtümer bleiben vorbehalten.
2.2. Durch Übersendung einer E-Mail, eines Telefaxes, eines Briefes oder durch einen Anruf geben Sie eine verbindliche Bestellung der benannten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax, Brief oder unmittelbare Lieferung nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen. In der Auftragsbestätigung enthalten ist eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist. Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt.
2.3. Voraussetzung der Nutzung unserer Internet-Seite www.Itikat.de ist vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben.

3. Kaufpreis

3.1. Die angeführten Preise sind Nettopreise (Irrtum oder Änderung bis zur Lieferung geänderter Bezugspreise vorbehalten) ohne Leergut und zzgl. Mehrwertsteuer.
3.2. Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Eine Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung. Erstkunden beliefern wir nur gegen Vorkasse oder sofortige Zahlung bei Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber unter dem Vorbehalt vollständiger Einlösung entgegengenommen.
3.3. Die Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller offenstehenden Forderungen der Itikat Helal GmbH gegen den Kunden deren Eigentum. Der Kunde ist solange nur berechtigt, die Ware im Rahmen seines Handelsgeschäftes seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Dabei wird der Eigentumsvorbehalt der Itikat Helal GmbH ausdrücklich auch auf Produkte erstreckt, die durch die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware entstehen bzw. auf das für dieses erzielte Entgelt. Die durch Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Kunde im Voraus an Itikat Helal GmbH ab. Der Kunde ist zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Diese Einzugsermächtigung kann Itikat Helal GmbH widerrufen, wenn der Käufer bezüglich seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vorbehaltskauf in Verzug gerät. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen die Verpflichtung des Kunden der Itikat Helal GmbH gegenüber um mehr als 10 %, so ist Itikat Helal GmbH auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die über die Grenzen hinausgehende Forderung freizugeben. Der Kunde ist verpflichtet, Itikat Helal GmbH sofort Mitteilung zu machen, wenn Pfändung oder sonstige Maßnahmen Dritter bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgen. Der Kunde hat Itikat Helal GmbH alle zur Intervention erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.
3.4. Bei Nichtzahlung kann Itikat Helal GmbH vom Kunden die sofortige Herausgabe der Waren verlangen. In dem Fall wird der Wert der zurückgenommenen Ware abzüglich der Rücknahmekosten von Forderungen des Käufers in Abzug gebracht.

4. Lieferung

4.1. Itikat Helal GmbH liefert bestellte Ware zum individuell vereinbarten oder nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen Arbeitszeit aus. Die Lieferverpflichtung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit Itikat Helal GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat.
4.2. Alle Fälle der höheren Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks, Verkehrsunfälle, Stau und andere für die Itikat Helal GmbH unabwendbare Ereignisse berechtigen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Die Itikat Helal GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, die für den Kunden zumutbar sind.
4.4. Warenanlieferungen erfolgen nach einem von der Itikat Helal GmbH festgelegten Touren- und Terminplan. Dieser Plan kann von der Itikat Helal GmbH den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden.
4.5. Es wird in Colli, Containern oder auf Palette angeliefert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ware von unserem Fahrpersonal nicht abgepackt oder weggetragen werden kann.
4.6. Über jede Lieferung hat der Kunde auf Verlangen, eine Lieferbestätigung zu unterzeichnen.
4.7. Geschäfte nach § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung der Itikat Helal GmbH. Individuelle Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zusätzlich entstehende Kosten, die durch spezielle Anlieferungswünsche des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
4.8. Leergut von Paletten ist in einwandfreiem Zustand sofort auszutauschen, für nicht ausgetauschte Paletten werden pro Palette 20,00 EUR berechnet.
4.9. Es werden nur Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland der EU ausgeführt. Darüber hinaus kann Itikat Helal GmbH nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung auch in andere Staaten liefern, wofür die Konditionen individuell festgelegt werden.

5. Prüfung der Lieferung

5.1. Die Prüfung der lebensmittelrechtlichen Verkehrsfähigkeit in Erfüllung der der Itikat Helal GmbH und dem Kunden obliegenden lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten hat dieser für jede Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab Abnahme, spätestens jedoch vor der Weiterverarbeitung, auf offen erkennbare Mängel vorzunehmen. Nicht offen erkennbare Mängel sind unverzüglich bei deren Entdeckung zu rügen. Wenn insoweit der Kunde einen Mangel entdeckt, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt, hierzu zählt auch eine fehlerhafte Beschreibung von Inhaltsstoffen, oder ausschließt, so darf er die Ware weder weiterverarbeiten, noch an Dritte herausgeben oder verkaufen. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, die eine versehentliche Herausgabe, Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung verhindern. Liegt an einem Einzelartikel aus einer Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder verhindert, ist der Kunde verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder Behandlungsfehler vorliegt, der die gesamte Warenpartie umfasst. Reklamierte Produkte sind an die Itikat Helal GmbH zurückzugeben.
5.2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die gelieferten Waren daraufhin zu überprüfen, ob zwischen Deklaration und ausgelieferter Ware eine Abweichung besteht. Entdeckt der Kunde bei der Lieferung eine Abweichung von der Deklaration oder einen Mangel, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, so ist er verpflichtet, die Itikat Helal GmbH hiervon unverzüglich, von der Mangelhaftigkeit einer ganzen Warenpartie innerhalb von 24 Stunden, zu informieren. Die Itikat Helal GmbH ist berechtigt, Schäden, die ihr aus einer Nichtanzeige oder einer nicht rechtzeitigen Anzeige entstehen, an den Kunden zu belasten.
5.3. Tiefkühl- und Frischprodukte müssen bei Anlieferung sofort auf offene Mängel überprüft, ggfls. reklamiert beim Fahrer und zurückgegeben werden.
5.4. Die Anzeige von Mängeln hat im Übrigen nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen. Bei Vorliegen eines Sachmangels hat Itikat Helal GmbH die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der Kunde ist berechtigt, nach Fehlschlagen der Nacherfüllung, den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

6. Haftung und Verjährung

6.1. Im Falle des Vorliegens eines Sach- oder Rechtsmangels ist Itikat Helal GmbH nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.
6.2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Itikat Helal GmbH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch Itikat Helal GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt; unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.
6.3. Sofern Itikat Helal GmbH leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden, die nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
6.4. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Itikat Helal GmbH haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Internet-Seite noch für sonstige technische und elektronische Fehler, auf die Itikat Helal GmbH keinen Einfluss hat. Sofern Links zu anderen Webseiten oder Quellen erstellt werden, ist Itikat Helal GmbH für die Verfügbarkeit solcher externen Seiten oder Quellen nicht verantwortlich oder haftbar. Itikat Helal GmbH macht sich Inhalte, die auf solchen Webseiten oder Quellen zugänglich sind, nicht zu eigen und schließt jede Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf diese aus, solange und soweit keine positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte besteht.
6.5. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe bzw. Lieferung der Waren an den Kunden. Ausgenommen sind Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden durch Itikat Helal GmbH. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.6. Itikat Helal GmbH ist nicht haftbar für die Darstellung von Inhalten und Aussagen zu Produkten, die Hersteller der Waren verbreiten.

7. Mindermengen und Lieferkosten

7.1. Lieferungen, die alle 1-2 Wochen erfolgen sind innerhalb unseres Liefergebietes nur nach schriftlicher Vereinbarung frachtkostenfrei.
7.2. Soweit es sich um Extratouren handelt, die zusätzlich vereinbart werden, werden hierfür grundsätzlich Frachtkosten berechnet. Lieferungen von Mindermengen/Extratouren erfolgen zu nachstehenden Bedingungen:
bis Euro 250,- Rechnungsnettowert Frachtkostenpauschale Euro 140,-, bis Euro 500,- Rechnungsnettowert Frachtkostenpauschale Euro 120,- , bis Euro 1.000,- Rechnungsnettowert Frachtkostenpauschale Euro 100,- , bis Euro 5.000,- Rechnungsnettowert Frachtkostenpauschale Euro 80,-

8. Erfüllungsort, Vertragssprache und Gerichtsstand

8.1. Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung mit Leistungen der Itikat Helal GmbH und dem Kunden entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von Itikat Helal GmbH und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten bis zu 5.000,00 EUR ist Esslingen ansonsten Stuttgart.
8.3. Vertragssprache ist Deutsch.

9. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Itikat Helal GmbH zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert und automatisch zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeitet werden.

10. Bestandsklausel

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferung und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt insofern lediglich die zulässige Regelung, die der beabsichtigten am nächsten kommt, hilfsweise die gesetzliche.
10.2. Im Falle der Kollision zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Itikat Helal GmbH und ausdrücklich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Itikat Helal GmbH den Vorrang.
10.3. Diese Fassung dieser AGB besitzt im Kollisionsfall Vorrang gegenüber AGB, die in gedruckter Form auf der Rückseite der Rechnungsformulare aufgedruckt sind.